Familienrecht

Neben der rechtlichen Betrachtungsweise spielen im Familienrecht besonders die emotionalen Folgen und die einschneidenden wirtschaftlichen Auswirkungen aller Entscheidungen eine große Rolle. 


Ich helfe Ihnen im Familienrecht unter anderem bei folgenden Problemstellungen:

  • Ehescheidung
  • Kindes-, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
  • Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht
  • Trennungsvereinbarung
  • Hausratsverteilung
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich

Eine frühzeitige Beratung im Fall einer Ehe- oder Beziehungskrise oder nach einer schon erfolgten Trennung, insbesondere zur Vorbereitung der Scheidung kann zur Abwendung vermeidbarer wirtschaftlicher Schäden und emotionaler Verletzungen aller Beteiligten einen entscheidenden Beitrag leisten.

Ich übernehme für Sie die Durchführung des Scheidungsverfahrens und aller damit in Zusammenhang stehender Folgesachen. Zum Beispiel der Anspruch auf Zugewinnausgleich, die Regelung des Versorgungsausgleiches (Rentenanwartschaften) des Ehegattenunterhalts (Trennungsunterhalt- und nachehelicher Unterhalt), der Hausratsverteilung usw.

 

Diese Ansprüche werden außergerichtlich geltend gemacht und nötigenfalls beim Familiengericht durchgesetzt. 



Bereits bei der Trennung müssen auch die Nutzungsverhältnisse der Ehewohnung geregelt werden. Dies geschieht nötigenfalls durch eine gerichtliche Wohnungszuweisung.

 

Sind Kinder vorhanden helfe ich Ihnen bei der Regelung des Sorgerechts, des Aufenthalts- und des Umgangsrechts sowie der Ansprüche auf Kindesunterhalt und Kindergeld. Hier lassen sich in vielen Fällen außergerichtliche Vereinbarungen treffen. Nötigenfalls wird die Hilfe des Familiengerichts in Anspruch genommen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Ansprüche von Kindern nicht verheirateter Eltern.

 

In jüngster Zeit spielen auch Unterhaltsansprüche der Eltern gegenüber der eigenen Kindern (Bedürftigkeit der Eltern im Alter, Leistungsunfähigkeit der in Anspruch genommenen Kinder) eine immer größere Rolle. Solche Ansprüche werden in vielen Fällen von den Trägen der Sozialhilfe geltend gemacht. Die immer schneller steigenden Pflegekosten werden von den Sozialkassen nicht vollständig übernommen oder werden von ihnen im Wege des Regresses bei den Familienangehörigen geltend gemacht. Auch in diesem Bereich ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll.