Kosten der anwaltlichen Tätigkeit.

Der Mandant soll von Anfang an wissen, welche Kosten ihm durch die anwaltliche Tätigkeit voraussichtlich entstehen können. In den meisten Fällen ist es möglich, bereits bei Übernahme des Mandates anzugeben, welche Kosten entstehen können und oft auch, wie das Risiko der Kostentragung verteilt ist.


Ich erläutere Ihnen auf Wunsch bereits vor der Mandatierung, welche Kosten entstehen können, damit Sie in der Lage sind zu entscheiden, ob eine anwaltliche Beratung / Tätigkeit erfolgen soll.

Bei Verkehrsunfällen gehören die Kosten des Rechtsanwalts des Geschädigten mit zu dem erstattungsfähigen Schaden. Bei einem 100 %igen Verschulden des Unfallgegners entstehen daher für Sie keine weiteren Kosten. *


Für die einzelnen Tätigkeiten erhält der Anwalt Gebühren. Diese werden seit dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Die Höhe der Gebühren ist regelmäßig von dem Wert, der der Angelegenheit zugrunde liegt, und von der Art der Tätigkeit (zum Beispiel gerichtliche oder außergerichtliche Klärung) abhängig. Die Gebühren für gerichtliche Tätigkeiten sind festgelegt, während es für außergerichtliche Tätigkeiten einen Gebührenrahmen gibt, der es ermöglicht, die Besonderheiten des Falles (wie zum Beispiel Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit, Bedeutung für den Mandanten usw.) adäquat zu berücksichtigen. 


Rechtsschutzversicherung

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Bringen Sie zum Besprechungstermin die Versicherungsscheinnummer mit. Ich kümmere mich kostenfrei um die Einholung einer Kostendeckungszusage und übernehme die weitere Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. 

Vergütungsvereinbarung

Eine weitere Möglichkeit der Abrechnung außergerichtlicher Angelegenheiten ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung.

Ich biete Ihnen in geeigneten Fällen die Abrechnung im Wege einer Pauschalvergütung oder eines festzusetzenden Stundensatzes an.

Bitte sprechen Sie mich darauf an!

Erstberatung

Die Kosten der Erstberatung richten sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein Anwalt für die Erstberatung eines Verbrauchers maximal eine Gebühr von 190,00 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer verlangen kann. Die tatsächlichen Kosten sind in den meisten Fällen jedoch weit niedriger. Bei einem weiteren Tätigwerden in derselben Angelegenheit wird die Erstberatungsgebühr mit den dann anstehenden Gebühren verrechnet.

Bitte scheuen Sie sich nicht, bereits bei der Terminvereinbarung nach den Kosten des Beratungsgespräches zu fragen. 

Beratungshilfe

Das Beratungshilfegesetz sichert Personen mit geringem Einkommen eine nahezu kostenlose Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes.

Bei Vorlage eines Beratungshilfescheins ist die Beratung und die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts bis auf eine Zuzahlung in Höhe von 15,00 € für Sie kostenfrei. 

Prozesskostenhilfe

Sofern eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit unumgänglich ist, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Jeder, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht aufbringen kann, erhält Prozess-kostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.


* Die Erstberatung nach einem Verkehrsunfall ist in jedem Fall kostenfrei.