Medizinrecht / Arzthaftungsrecht

Der Gang zum Arzt ist Vertrauenssache. Was aber, wenn der Verdacht aufkommt, dass der Arzt einen Fehler begangen hat? 

Oft scheuen betroffene Patienten die Geltendmachung ihrer Ansprüche, weil sie Angst vor einem langwierigen und teuren Rechtsstreit haben. Bei Komplikationen im Rahmen einer ärztlichen Behandlung stellt sich oft auch die Frage, ob der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat. Schwierigkeiten ergeben sich hier für den medizinischen und juristischen Laien schon dadurch, dass er gar nicht weiß, an wen er sich bei einem vermuteten ärztlichen Kunstfehler wenden soll. Häufig wird befürchtet, dass der Nachweis eines Beratungs- oder Diagnosefehlers unmöglich ist.



Ich helfe Ihnen

  • bei der Bewertung der Beweissituation
  • durch Anforderung der Behandlungsunterlagen
  • durch Einholung eines Gutachtens
  • bei Verhandlungen mit der Versicherung des Arztes oder Krankenhauses

Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz setze ich gegenüber den behandelnden Ärzten und deren Haftpflichtversicherungen außergerichtlich und falls notwendig auch vor Gericht durch.